Pressemitteilung 324/2003
"Untersuchungsergebnisse zu N-Nitrosaminen erfordern rasches Handeln"
Gefahr für die Gesundheit durch krebserregende Stoffe aus Luftballons
27.11.2003 Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Donnerstag (27. November) mitteilte, sei es dringend erforderlich, Grenzwerte für die Belastung von Luftballons mit krebserregenden N-Nitrosaminen festzulegen. Dieses Ergebnis erbrachten aktuelle Untersuchungen in Baden-Württemberg zu N-Nitrosaminen in Luftballons. Werden Luftballons in den Mund genommen oder, wie es bei Kindern häufig vorkommt, gekaut oder gelutscht, kann es zur direkten Aufnahme von N-Nitrosaminen über den Speichel kommen. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat deshalb in einem Schreiben das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gebeten, eine gültige Grenzwertregelung für N-Nitrosamine bei Luftballons einzuführen.
Im Rahmen der Bedarfsgegenständeüberwachung wurden vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vierzehn Luftballons aus Gummi untersucht. Ziel dieser Stichprobenuntersuchung war es herauszufinden, wie viel N-Nitrosamine an eine Speichelprobe abgegeben werden. Simuliert wurde die Belastung durch den Mundkontakt beim Aufblasen der Luftballons. Bei dreizehn der untersuchten Luftballons wiesen die simulierten Speichelproben Gehalte zwischen 15 und 221 Mikrogramm N-Nitrosamine je Kilogramm Luftballonmasse (µg/kg) auf und lagen damit zum Teil erheblich über dem für Beruhigungs- und Flaschensauger gültigen Grenzwert von 10 µg/kg. Für Luftballons existiert derzeit kein Grenzwert.
Im Vergleich zu den Untersuchungen aus dem Jahre 2001 hat die neue Untersuchungsreihe gezeigt, dass sich die Situation deutlich verschlechtert hat. In dem Schreiben an das Bundesministerium wurde auf diesen Anstieg hingewiesen. Seit der Einführung von Grenzwerten bei Beruhigungs- und Flaschensaugern hat sich deren Belastung mit N-Nitrosaminen deutlich verringert.
Aus Vorsorgegründen rät das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum den Eltern, darauf zu achten, dass ihre Kinder Luftballons nicht für längere Zeit im Mund behalten. Außerdem sollten Luftballons nur kurz, lichtgeschützt und kühl gelagert werden. Durch lange Lagerung bei höheren Temperaturen und Licht kann die N-Nitrosaminbelastung erhöht werden.
Um die nötige Elastizität zu erlangen, wird Gummi vulkanisiert. Hierzu werden unter anderem Vulkanisationsbeschleuniger wie zum Beispiel, Dithiocarbamate und Thiuramdisulfide eingesetzt, aus denen bei der Vulkanisation sekundäre aliphatische Amine gebildet werden. Aus diesen können die entsprechende N-Nitrosamine entstehen.
Weitere Informationen im Internet unter:
www.cvua-stuttgart.de.
