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Tierarzneimittelüberwachung

Die Behandlung erkrankter Tiere erfordert häufig den Einsatz von Tierarzneimitteln und hat mit der Erhaltung der Tiergesundheit auch den Tierschutz zum Ziel.

Wenn Arzneimittel bei Tieren angewendet werden, die der Lebensmittelgewinnung dienen, kommt der Aspekt des Verbraucherschutzes hinzu.

Um die Versorgung der Tiere mit Arzneimitteln sicherzustellen, aber auch um für den Verbraucher sichere vom Tier stammende Lebensmittel zu gewährleisten, die nicht mit Arzneimittelrückständen belastet sind, unterliegen Herstellung, Zulassung, Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln den Regelungen des Arzneimittelgesetzes.

Besonders strenge Vorgaben wurden dabei für die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren getroffen.

Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länder.

So werden im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung Tierärzte, Tierhalter und tierheilkundlich Tätige (z.B. Tierheilpraktiker) regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen überprüft und auch informiert.

In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken und tierheilkundlich Tätiger zuständig, landwirtschaftliche Betriebe werden von den Veterinärämtern überwacht.

Zusätzlich gibt es in Baden-Württemberg seit einigen Jahren die landesweit zuständige "Stabsstelle Ernährungssicherheit", ein Expertenteam, das die o.g. Behörden u.a. bei ihrer arzneimittelrechtlichen Überwachungstätigkeit unterstützt.

Im Rahmen der Kontrollen werden von den Behörden regelmäßig und gezielt Proben entnommen – sowohl beim lebenden Tier als auch bei vom Tier stammenden Lebensmitteln – und auf mögliche Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht.

Wurden bei der Untersuchung der Proben Tierarzneimittelrückstände festgestellt, werden vor Ort die möglichen Ursachen ermittelt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Die Probenahme ist also ein wichtiges Instrument, den ordnungsgemäßen Umgang mit Tierarzneimitteln zu überwachen und somit dem Verbraucher gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gewährleisten zu können.