Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren - Änderungen zum 10. November 2010
Allgemeine Informationen:
Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunden, Katzen und Frettchen gelten insbesondere zur Vermeidung von Tollwut strenge Anforderungen. Deshalb ist es wichtig, sich vor Reiseantritt gründlich über die bestehenden Regelungen für die verschiedenen Reiseländer zu informieren.
Tiere, die die geforderten Bestimmungen nicht erfüllen, müssen auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland zurückgeschickt oder für die Dauer von mindestens vier Monaten kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Bei einem entsprechenden Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig.
Die Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren sind abhängig vom jeweiligen Reiseland und der Anzahl der mitgeführten Tiere. Bis zu maximal fünf Tiere dürfen wie bisher im Reiseverkehr unter erleichterten Bedingungen verbracht bzw. eingeführt werden. Bei mehr als fünf Tieren sind auch im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union neuerdings die verschärften Bedingungen für den Handel zu erfüllen (siehe unten).
Grundsätzlich erforderlich sind:
- eine gültige Tollwutimpfung
- Heimtierausweis (mit Nachweisen über verschiedene Impfungen) - erhältlich bei Ihrem Tierarzt -beziehungsweise eine entsprechende vorgeschriebene Veterinärbescheinigung
- Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder; (bis Juli 2011 ist für viele EU-Länder übergangsweise eine Kennzeichnung durch eine klar lesbare Tätowierung zulässig)
Die im einzelnen je nach Reiseland geltenden Anforderungen finden Sie im Online-Auftritt der Europäischen Union.
Europäischen Union
Im Reiseverkehr müssen die betreffenden Tiere von Ihren Eigentümern oder einer beauftragten Person begleitet sein; die Tiere dürfen nicht für den Verkauf oder für eine Eigentumsübertragung bestimmt sein.
Weitere Auskünfte über die Anforderungen, die für die Einfuhr von Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder) gelten, müssen vor Reisebeginn rechtzeitig bei der jeweiligen Botschaft eingeholt werden.
Zuständige Stellen:
Qualifizierte Hilfe erhalten betroffene Tierbesitzer bei der zuständigen Veterinärbehörde:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen bei der Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen im Landratsamt
Darüber hinaus bieten viele Kleintierpraxen ihre Unterstützung an.
Bei mehr als fünf Tieren sind folgende zusätzliche Anforderungen zu erfüllen:
- klinische Untersuchung der Tiere 24 Stunden vor jedem Versand durch den ermächtigten Tierarzt und Eintrag unter Ziffer IX des Heimtierausweises; alternativ kann die klinische Untersuchung auch durch den Amtstierarzt durchgeführt werden.
- amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung durch die zuständige Veterinärbehörde (Gültigkeit max. 4 Monate bzw. bis zum Ablauf der Gültigkeit der Tollwutimpfung.)
Ungeimpfte Welpen, jünger als drei Monate:
Einfuhrgenehmigungen für ungeimpfte Welpen unter 12 Wochen, die aus in der VO (EG) Nr. 998/2003 gelisteten Drittländern nach Baden-Württemberg eingeführt werden sollen, erteilt das Regierungspräsidium Freiburg.
Anfragen und Anträge sind zu richten an:
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 35
Bertoldstr. 43
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail:
abteilung3@rpf.bwl.de
Fax:
0761/208-391225
Telefonische Auskünfte über 0761/208-0.
Aus anderen Mitgliedstaaten dürfen ungeimpfte Hunde, Katzen und Frettchen, die nicht älter als drei Monate sind ebenfalls ohne Tollwutschutzimpfung verbracht werden, wenn sie
1. vom Muttertier begleitet werden
oder
2. von einem Heimtierausweis und einer schriftlichen Erklärung des Verfügungsberechtigten begleitet werden, dass das Tier bislang ausschließlich am Geburtsort gehalten wurde und nicht mit wildlebenden Tieren in Berührung gekommen ist.
Informationen für Tierärzte und Amtstierärzte
Schnellübersicht Anforderungen für die Tollwutimpfung
Schnellübersicht [PDF, 138 KB]
Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung [PDF, 278 KB]
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Verzeichnis in Deutschland zugelassener Tollwutimpfstoffe
Paul-Ehrlich-Institut: Tollwutimpfstoffe
Information über in der Schweiz zugelassene Impfstoffe
Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe
Bundesamt für Veterinärwesen
Länderliste Tollwut in Drittländern (VO (EG) Nr. 592/2004)
Europäischen Union: Tiergesundheit und Tierschutz (PDF-Datei)

