Pflanzenschutz
Pflanzenschutz ist die Voraussetzung für eine leistungsfähige Pflanzenproduktion. Der integrierte Pflanzenschutz spielt hierbei in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten eine wesentliche Rolle. Ab 2014 ist der integrierte Pflanzenschutz durch EU-Recht in allen Mitgliedstaaten vorgeschrieben und die Umsetzungsmaßnahmen sind in den nationalen Aktionsplänen festzuschreiben. "Integrierter Pflanzenschutz" ist definiert als "eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird.
Durch den integrierten Pflanzenschutz sind wirtschaftliche und ökologische Anforderungen in Einklang zu bringen. Das Ziel ist, ökologisch verträgliche anbautechnische Maßnahmen zu einem Abwehrsystem zu bündeln, damit ohne wirtschaftliche und qualitative Nachteile eine auf den unbedingt notwendigen Umfang begrenzte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie eine Reduktion und Risikominderung erreicht wird. Der Weiterentwicklung und Einführung integrierter Pflanzenschutzverfahren durch die in Baden-Württemberg zuständigen Landesanstalten wird eine große Bedeutung beigemessen. Neben dem Anspruch der Produktion guter Lebensmittel wird auch Wert gelegt auf den Schutz des Naturhaushalts (Tier- und Artenschutz, den Schutz von Wasser, Boden, Luft).
Pflanzenschutz dient der Ertragssicherung und trägt zur Vermeidung von Ernteverlusten sowie zur Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln bei. Aufgabe des Pflanzenschutzes ist es, die Kulturpflanze von der Aussaat bis zur Ernte und vom Verarbeitungsprozess bis hin zum Verbrauch vor Schadorganismen, wie Krankheiten und Schädlingen, zu schützen. Außerdem sollen durch die Unkrautbekämpfung ertrags- und qualitätsschädigende Einflüsse von Konkurrenzpflanzen vermindert werden. Einen wichtigen Anteil bei der Bekämpfung von Schaderregern haben vorbeugende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Bodenbearbeitung, Fruchtfolge, Saattermin, resistente und tolerante Sorten.
Der biologische Pflanzenschutz hat in den letzten 30 Jahren ständig an Bedeutung gewonnen. Hierzu zählen die biologische und mikrobiologische Schädlingsbekämpfung (z.B. Schlupfwespen, Raubmilben bzw. Bakterien, Pilze, Viren) sowie mechanische und biotechnische Verfahren (Insektenschutznetze und -vliese, Leimringe bzw. Lockstoff-, Pheromonfallen, Gelbtafeln). In Baden-Württemberg werden seit Mitte der 1950iger Jahre solche Verfahren erforscht, zur Praxisreife entwickelt und in die Praxis eingeführt. Erprobte Möglichkeiten zur biologischen Bekämpfung sind die Schonung und Förderung vorhandener Nützlinge, die Einbürgerung von Nutzorganismen und die Freilassung von in Massen gezüchteten Nutzorganismen in Kulturbestände zur gezielten Bekämpfung. In Baden-Württemberg wurde zwischen 1954 und 1984 erstmals als Gegenspieler der nach 1945 in Süddeutschland eingeschleppten San-Jose Schildlaus (befällt Äpfel, Birnen, Johannisbeeren) eine Zehrwespe (Encarsia perniciosi) im Freiland erfolgreich eingebürgert. Eine Vielzahl von Nützlingsarten steht zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen im Obst-, Wein-, Garten- und Ackerbau zur Verfügung. Die biologische Bekämpfung mit Nützlingen findet im Gartenbau in Gemüsekulturen wie Gurke, Tomate, Paprika, Aubergine, aber auch in Zierpflanzen z.B. bei Poinsettien und Cyclamen statt. Im Weinbau wirken Bakterien-Präparate gegen den Traubenwickler, im Obst- und Weinbau werden Schädlinge mit Pheromonprodukten (Verwirrmethode) auf ungefährlichem Niveau gehalten. Im Ackerbau wird der Eiparasit Trichogramma brassicae seit Jahren erfolgreich gegen den Maiszünsler eingesetzt. Baden-Württemberg fördert die Anwendung biologisch/technischer Maßnahmen im MEKA-Programm.
Pflanzenschutz ist für den Landwirt, Gärtner, Obst- und Weinbauer wichtig zur Sicherung des Betriebseinkommens. Ertragsverluste können weitestgehend vermieden bzw. minimiert werden und die geforderte Qualität der Produkte wird garantiert. Pflanzenschutz wird in Baden-Württemberg auf hohem technischem Niveau und unter Beachtung umweltrelevanter Faktoren betrieben. Unter diesen Voraussetzungen können derzeit hochwertige Nahrungsmittel problemlos und in ausreichender Menge bereitgestellt werden.
