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Naturschutz

Nach § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es Ziel des Naturschutzes in Deutschland Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Ein Blick auf die abwechslungsreiche Kulturlandschaft in Baden-Württemberg mit ihrer Vielfalt an Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten und ihrer Funktion als Erholungsraum für die Menschen zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Schließlich gehört die Erhaltung des Natur- und Kulturerbes zu den vorrangigen gesellschaftspolitischen Aufgaben.

Die Sicherung der Funktionsfähigkeit unseres Naturhaushaltes besitzt aber auch als Standortfaktor des Wirtschaftsraumes Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert und ist eine wichtige Investition in unsere Zukunft - auch für kommende Generationen. Dieser Aufgabe stellt sich die staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg. Hohe Bedeutung hat dabei die Wissensvermittlung über ökologische Zusammenhänge und den Stellenwert einer intakten Natur. Nur auf dieser Grundlage kann umweltbewusstes Handeln entstehen.