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Empfehlungen des Landestierschutzbeirats zur Regulierung von Katzenbeständen

Die Tierheime sind regelmäßig mit Katzen überfüllt. Die Tierschutzvereine und viele engagierte private Tierschützer sind mit diesem anhaltenden Problem auf Dauer überfordert. Die Empfehlungen richten sich an Katzenhalter, die insbesondere ihre Katzen rechtzeitig kastrieren lassen sollten, um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden. Auch die Kennzeichnung und Registrierung jeder Katze mit Freilauf ist wichtig.

In vielen Gemeinden gibt es verwilderte Katzenpopulationen, die sich unkontrolliert vermehren. Auch diese Tiere müssen kastriert und regelmäßig betreut werden. Die Gemeinden und Tierärzte sind aufgerufen, bei der Kastration und Betreuung freilebender Katzenbestände mitzuhelfen.

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes ist jeder Tierhalter verpflichtet, sich ausreichend um seine Tiere zu kümmern, sie ausreichend mit geeignetem Futter und Wasser zu versorgen sowie sie impfen, entwurmen und bei Bedarf behandeln zu lassen. Die Kastration aller Katzen mit Freigang ist das einzig wirksame Mittel, um das Problem ungewünschter Nachzuchten in den Griff zu bekommen.