Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Besonderer Wert wird dabei auf eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durch eine verbesserte innerörtliche Entwicklung gelegt. Um Ortskerne zu stärken, hat die Förderung vor allem die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Wiedernutzung von Gewerbebrachen im Blick. Dabei ist auch die Bereitstellung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze von Bedeutung.
Die Erstellung örtlicher Entwicklungskonzepte durch die Gemeinden gewährleistet eine auf die strukturelle Ausgangssituation bezogene, problemorientierte Förderung sowohl kommunaler, privater als auch privat-gewerblicher Maßnahmen. Im idealtypischen Fall des ganzheitlichen Ansatzes unterstützt das ELR die gemeindliche Entwicklung in allen fünf Förderschwerpunkten: Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen, Wohnen und Breitband. Durch Investitionszuschüsse werden u. a. die Verlagerung und Erweiterung von Unternehmen, der Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern, die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnungen sowie die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden gefördert.
Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen wird Wert auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien gelegt. Bei kommunalen Maßnahmen ist der Nachweis, wie durch das Projekt das Klima geschützt und die natürlichen Lebensgrundlagen durch effizienten Einsatz von natürlichen Ressourcen geschont wird, Fördervoraussetzung. Private Vorhaben ohne einen solchen Nachweis haben geringere Chancen, ins Programm aufgenommen zu werden.
Auch die Reduzierung des Flächenverbrauchs schont die natürlichen Lebensgrundlagen. Daher erhalten Umnutzungen im Förderschwerpunkt Wohnen eine deutlich höhere Priorität als Modernisierungen, Neubauten sind nachrangig. Bei der Modernisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Förderprojekte.
Im Rahmen des ELR wird seit 2003 das Modellprojekt Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials (MELAP PLUS) durchgeführt. MELAP PLUS ist ein Modellvorhaben, um die Innenentwicklung in ländlichen Gemeinden zu stärken und so auf weitere Neubaugebiete zu verzichten.
Auskünfte über Antragsverfahren und Beispiele erhalten Sie bei den Regierungspräsidien.

