Tierschutz bei der Schlachtung - CO2 Betäubung von Schweinen
Der Landesbeirat für Tierschutz hat im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Tiergerechtheit der vorwiegend in der Schweineschlachtung eingesetzten CO2-Betäubung bewertet.
In seiner Sitzung am 15. November 2004 hat der Beirat hierzu einen Beschluss gefasst.
Nach derzeitigem Kenntnisstand bewertet der Landestierschutzbeirat die CO2-Betäubung bei sachgerechter Anwendung als akzeptable Methode zur Betäubung von Schlachtschweinen. Voraussetzung für eine abschließende Beurteilung sind weitere Erkenntnisse über die Phase der Anflutung des Gases, insbesondere die Stressbelastung der Tiere in der Zeitspanne bis zum Erlöschen des Bewusstseins in Abhängigkeit von Gaskonzentration und Verweildauer.
Der Landestierschutzbeirat stellt fest, dass die in modernen CO2-Anlagen für den Zutrieb der Schweine verwendeten Backloader-Systeme im Vergleich zu den häufig eingesetzten Vereinzelungsanlagen deutliche Vorteile hinsichtlich der Stressbelastung der Tiere bieten.
Darüber hinaus bekräftigt der Landestierschutzbeirat die zentrale Bedeutung einer umfassenden, systematischen Überwachung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben. Dies betrifft den Umgang mit den Tieren bei der Anlieferung und während der Unterbringung in der Schlachtstätte sowie beim Zutrieb, die Betäubung und die Entblutung. Er befürwortet die Weiterführung des Schlachthof-Monitoring-Programms des Landes Baden-Württemberg.

