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Aufgaben

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ist zuständig für alle Fragen, die den Ländlichen Raum, die Landwirtschaft, die Flurneuordnung, das Vermessungs- und Geoinformationswesen, den Naturschutz, die Ernährung, die Lebensmittelüberwachung, das Veterinärwesen und den Wald betreffen.
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Vorrangiges Ziel einer integrierten Struktur- und Agrarpolitik ist:

  • Die Sicherung einer flächendeckenden markt- und umweltorientierten Land- und Forstwirtschaft und
  • die Fortentwicklung des Ländlichen Raums als eigenständigen Lebens- und Wirtschaftsraum.

 

Dem Ministerium nachgeordnet sind unter anderem:

  • die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Freiburg
  • die Fachdezernate an den Landratsämtern (teilweise mit fachspezifischen Schulen und Ernährungszentren)
  • die Fachabteilungen an den Regierungspräsidien (Abteilung 3 - Landwirtschaft, Abteilung 5 - Umwelt (teilweise), Abteilung 8 - Forstdirektion)
  • Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für den Gartenbau (LVG)
  • Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau (LVWO)
  • Staatliches Weinbauinstitut (WBI)
  • Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)
  • Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL)
  • das Haupt- und Landgestüt Marbach (HuL)
  • Landesanstalt für Schweinezucht (LSZ)
  • Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt Aulendorf (LVVG)
  • Staatliche Milchwirtschaftliche Lehr- und Forschungsanstalt (MLF)
  • die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA Stuttgart, CVUA Freiburg, CVUA Karlsruhe, CVUA Sigmaringen)
  • Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung