Agrarförderung
Aufgrund struktureller Nachteile sind viele unserer Betriebe auf den globalen Märkten nicht wettbewerbsfähig. Schlechte Böden, ungünstige klimatische Bedingungen und schwierige topografische Verhältnisse – diese Wettbewerbsnachteile können oft nicht wettgemacht werden. Auch spiegeln die Agrarpreise wichtige Leistungen der Landwirte wie die Pflege der Kulturlandschaft und die Erhaltung der sozialen Strukturen des Ländlichen Raums nicht wider.
Ausgleich erhalten daher die Betriebe für ihre gesellschaftspolitischen Leistungen wie Pflege und Erhalt der Landschaft mit den Direktzahlungen. Außerdem fördert das Land zahlreiche Maßnahmen für den ländlichen Raum mit Förderprogrammen für landwirtschaftliche Unternehmen oder zur Verbesserung der Marktstruktur, die im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Baden-Württemberg (MEPL II) zusammengefasst sind. Und der Bund beteiligt sich über die Gemeinschaftaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) an der Finanzierung der Maßnahmen.
Die Agrarförderung des Landes Baden-Württemberg und neuerdings auch der EU ist darauf ausgerichtet, die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen unserer Landwirtschaft - Pflege der Kulturlandschaft, schonender Umgang mit der Natur und Erhaltung der sozialen Strukturen des Ländlichen Raums - zu unterstützen. Ein Großteil der Zahlungen ist deshalb über Cross-Compliance an die Einhaltung verpflichtender Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit sowie Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze gebunden. Die Förderprogramme sind dabei auf die landesspezifischen Besonderheiten zugeschnitten:
Mit der Ausgleichszulage (AZL) werden die strukturellen Nachteile in benachteiligten Gebieten ausgeglichen und eine standortgerechte Landbewirtschaftung gesichert. Die freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen, also Programme wie MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich) SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung) und LPR (Landschaftspflegerichtlinie) dienen dem Ziel, die Nachteile einer extensiver Bewirtschaftungsweise auszugleichen.
Die Förderung wird hier über das Antragsverfahren "gemeinsamer Antrag" abgewickelt. Eine elektronische Antragstellung ist möglich und erwünscht. Das Flurstücksverzeichnis wird dabei mit Hilfe des Programms FIONA erstellt und verwaltet. Die dazugehörigen Luftbilder der Flurstücke könne über das Programm GISELa ausgedruckt werden.
Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) soll darüber hinaus die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen, umweltschonenden und tiergerechten Landwirtschaft durch Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter verbessert werden. Die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung dient der Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit, der Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum und der Erleichterung des Strukturwandels.
Weitere Informationen sind im "Förderwegweiser" zusammengefasst.
Infodienst - Förderwegweiser
