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Varroosebekämpfung der Bienen in Baden-Württemberg intensivieren

Nachdem die parasitierende Milbe 1978 in Südhessen und damit erstmals in Westeuropa aufgetreten war, wurden in Deutschland zwar sofort alle seuchenpolizeilich möglichen Maßnahmen getroffen. Mit der Anzeigepflicht und staatlichen Kontrolle konnte jedoch die Verbreitung nur verlangsamt werden.

Bereits Anfang der neunziger Jahre war der Parasit Varroa destruktor in ganz Deutschland verbreitet. Folglich wurde die Varroose aus der Anzeigepflicht genommen und lediglich die Behandlungspflicht als Bekämpfungsmaßnahme in der einschlägigen Bienenseuchenverordnung belassen.

Auch wenn es sich bei der Varroose um eine multifaktorelle Erkrankung handelt, die neben Sekundärinfektionen auch von den Haltungsbedingungen und der Widerstandskraft der Bienen abhängt, bleibt doch die erfolgreiche Bekämpfung der Milbe das zentrale Element. Dazu wurde von den Bienengesundheitsdiensten der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim ein ganzjähriges Varroa-Bekämpfungskonzept erarbeitet.
Icon Varroa-Bekämpfungskonzept [PDF-Datei]
Der Parasit Varroa destructor ist zwischenzeitlich insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern auf Grund der hohen Bienendichte flächendeckend in allen Bienenvölkern verbreitet.

In Baden-Württemberg nutzen die meisten Imker die sogenannte "Spättracht" (Fichte und Tanne), bei welcher die Honigernte erst zwischen Ende Juli bis Ende August erfolgen kann. Zu diesem Zeitpunkt sind die derzeit zugelassen Medikamente zur Varroosebekämpfung unter Umständen nicht ausreichend wirksam.

Durch den Einsatz von 85%iger Ameisensäure wird insbesondere bei niedrigeren Umgebungstemperaturen eine deutlich schnellere Entmilbung erreicht.

Des Weiteren stellen diese organischen Säuren, als natürliche Bestandteile des Honigs keine oder nur eine geringe Gefahr für das Lebensmittel Honig dar.

Die 85%ige Ameisensäure ist in Deutschland bislang noch nicht als Tierarzneimittel zugelassen. Gemäß Arzneimittelgesetz kann jedoch bei bestehendem Therapienotstand ein praktizierender Tierarzt die 85%ige Ameisensäure verschreiben und somit deren Anwendung ermöglichen, wenn keines der zugelassenen Medikamente für Spättrachtgebiete ausreichend wirkt. Diese Vorgehensweise wird von der Landestierärztekammer Baden-Württemberg unterstützt.
Für die Herstellung der 85%igen Ameinsensäure als Arzneimittel ist die DAC-Qualität als Ausgangsstoff ausreichend.
Bis zur Zulassung als Fertigarzneimittel sind hinsichtlich Erwerb und Anwendung der 85%igen Ameisensäure folgende arzneimittelrechtliche Vorgaben einzuhalten:

1. vorab Feststellung des Therapienotstandes durch einen Tierarzt

2. Ausstellung eines Einzelrezeptes für den jeweiligen Imker durch den Tierarzt

3. Einlösung des Rezeptes in einer öffentliche Apotheke

4. Anwendung der Ameisensäure nach Vorgaben des Tierarztes
Icon Anwendung der Ameisensäure [PDF-Datei, 26 KB]

Die Behandlung mit der 85%igen Ameisensäure wird durch das Land Baden-Württemberg bezuschusst. Die Vorraussetzungen und das entsprechende Verfahren entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
Icon MLR-Merkblatt 2009-Vorgehensweise bei der Anwendung der 85%igen Ameisensäure (39 KB)
Die Behandlung mit den derzeit zugelassenen und für Völker mit Brut einsetzbaren Medikamenten, wie Thymovar ®, und Oxuvar ® wird mit einem Festbetrag bezuschusst.

Im Falle der Zulassung der 85%igen Ameisensäure ist ebenfalls vorgesehen die Anwendung mit einem finanziellen Zuschuss zu unterstützen.

Die Abwicklung des finanziellen Zuschusses für Medikamente zur Behandlung der Varroose erfolgt über die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • zugelassene Arzneimittel:
    Die o.g. bezuschussten Arzneimittel werden über die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bestellt und über die Veterinärämter an die Imker abgegeben.

Die Beantragung des Zuschusses wird über die Imkerverbände an die Tierseuchenkasse weitergeleitet und durch diese abgewickelt.

  • Einsatz der 85%igen Ameisensäure:
    Die Finanzierung der Ameisensäure 85 erfolgt durch einen Imkeranteil und einem Landesanteil. Die Mehrwertsteuer ist vollständig vom Imker zu tragen. Der Landeszuschuss beträgt 50% des Nettoendpreises, höchstens jedoch 10 € pro Liter 85%iger Ameisensäure. Der finanzielle Zuschuss kann ausschließlich für auf Einzelrezept verordnete und über eine Apotheke bezogene Ameisensäure gewährt werden.
    Zur Beantragung des Zuschusses ist vom Apotheker, entsprechend den Vorgaben des Rezeptes, eine Rechnung an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zu erstellen. Die Rechnung wird samt einer Kopie des Rezeptes an die Tierseuchenkasse BW gefaxt bzw. mit Briefpost versendet. Anschließend überweist die Tierseuchenkasse BW die entsprechenden Rechnungsbeträge an die Apotheken. Daraufhin kann die Abholung der 85%igen Ameisensäure durch die Imker in der Apotheke erfolgen. Die Tierseuchenkasse BW fordert den Imkeranteil entsprechend den vorliegenden Rechnungen von den Imkern /Ortsverbänden an.

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