Zulassung von Schlachtbetrieben
Alle Schlachteinrichtungen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde, in denen nicht ausschließlich Schlachtungen für den privaten Haushalt des Tierbesitzers durchgeführt werden, benötigen bis zum 31.12.2009 eine Zulassung nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Dies gilt für alle Betriebe, die selbst schlachten, unabhängig von deren Größe. Mit der Zulassung bestätigen die zuständigen Behörden, dass der Betrieb alle relevanten Lebensmittelhygienevorschriften einhält.
Das EU-Lebensmittelhygienerecht ermöglicht eine hohe Flexibilität. Hilfestellung bei der Erfüllung der Anforderungen bietet zum Beispiel die Baden-Württembergische Leitlinie für eine gute Hygiene-Praxis in Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben, die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der baden-württembergischen Fleischwirtschaft und der Veterinärverwaltung des Landes erarbeitet wurde. Spezielle Informationen zur Zulassung von handwerklichen Metzgereien finden sich in der vom MLR zu diesem Thema heraus gegebenen Broschüre.
