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Tourismusförderung

Die finanzielle Förderung des Tourismus bildet den Kernbereich der Tourismuspolitik der Landesregierung und ist eines ihrer zentralen Instrumente. Sie ruht auf drei Säulen: Förderung kommunaler Tourismusinfrastrukturvorhaben, einzelbetriebliche Förderung von Modernisierungsvorhaben des Tourismusgewerbes in bestimmten Gebieten und Förderung des touristischen Marketings der auf der Ebene des gesamten Landes bzw. der großen touristischen Regionalmarken tätigen Marketingorganisationen.

Für die Jahre 2009 bis 2011 wird der Tourismus auf kommunaler Ebene mit dem Sonderprogramm „Nachhaltige Tourismusinfrastruktur“ gestärkt. Im Rahmen dieses vom Bund und Land finanzierten Sonderprogramms fließen 17 Millionen Euro in Tourismusprojekte.

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