Tierkennzeichnung
Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sind mittels Ohrmarken zu kennzeichnen. Durch Tierkennzeichnung ergibt sich die Möglichkeit zur Rückverfolgung von Tieren und Tierbewegungen. Dies ist ein zentrales Element des Schutzes vor der Ausbreitung hoch ansteckender Tierseuchen und somit der Gesunderhaltung der baden-württembergischen Tierbestände. Die Kennzeichnung von Tieren ermöglicht Transparenz der Herkunft und ist somit letztendlich auch ein Instrument des Verbraucherschutzes.
