Sie sind hier: StartseiteAus- und Weiterbildung > Tierärztlicher Staatsdienst 2012

Tierärztlicher Staatsdienst

Bekanntmachung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum nächsten Vorbereitungslehrgang und zur nächsten Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst 2012.

Ab dem 05. März 2012 werden der nächste dreimonatige Vorbereitungslehrgang und daran anschließend die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst stattfinden. Die Prüfung wird voraussichtlich am 29. Juni 2012 abgeschlossen sein. Vorbereitungslehrgang und Prüfung werden nach der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz über den Vorbereitungslehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst (Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst – PrOtS) vom 03. Dezember 2010 (GBl. vom 17. Dezember 2010 S. 1045)* durchgeführt.

I. Zulassungsvoraussetzungen

Nach der Prüfungsordnung kann zum Vorbereitungslehrgang zugelassen werden, wer

1. fristgerecht einen Antrag auf Zulassung gestellt und die Nachweise vorgelegt hat (siehe unter II. Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang),

2. eine in der Bundesrepublik Deutschland erteilte tierärztliche Approbation besitzt,

3. nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Veterinärmedizin mindestens zwei Jahre tierärztlich tätig war und

4. nach dem Erlangen der tierärztlichen Approbation in folgende Tätigkeiten eingeführt wurde:

a) an mindestens zwölf Schlachttagen an einem Schlachthof mit ständiger Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes während der Schlachtung in die praktische Tätigkeit eines amtlichen Tierarztes im Rahmen der Fleischgewinnung (Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hygieneüberwachung, Überprüfung der Eigenkontrollen),

b) an mindestens 20 Arbeitstagen in einer amtlichen Untersuchungseinrichtung in die Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, sowie in pathologische, mikrobiologische und parasitologische Untersuchungen und

c) an mindestens 40 Arbeitstagen in einer Veterinärbehörde, davon mindestens 20 Tage an einer unteren Verwaltungsbehörde, in den amtstierärztlichen Dienst.

Das Ministerium kann in begründeten Einzelfällen, insbesondere bei dem Nachweis vergleichbarer Vorkenntnisse, Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen zulassen.

 

II. Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang

Die Anträge auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang müssen spätestens am 09. Januar 2012 bei der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet), Rosenbergstraße 17, 70176 Stuttgart vorliegen.

Die Anträge sind wie folgt einzureichen:

  • von Tierärztinnen und Tierärzten, die in Baden-Württemberg wohnen und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis des Landes stehen, über das für deren Wohnort zuständige Regierungspräsidium,
  • von Tierärztinnen und Tierärzten, die in der Veterinärverwaltung Baden-Württemberg beschäftigt sind, über das für den Dienstort zuständige Regierungspräsidium,
  • von Tierärztinnen und Tierärzten, die in anderen Bundesländern wohnen und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis des Landes stehen, über die für das Veterinärwesen zuständige oberste Behörde ihres Landes.

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein Lebenslauf mit Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach dem Erlangen der tierärztliche Approbation,
  • die Approbationsurkunde,
  • alle Zeugnisse der Abschnitte der Tierärztlichen Prüfung,
  • die Nachweise über die Ableistung der erforderlichen Praktika nach der Prüfungsordnung (siehe unter I. Zulassungsvoraussetzungen),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses und
  • soweit vorliegend, die Nachweise zusätzlicher wissenschaftlicher Qualifikationen.

Die Nachweise und Urkunden sind in Urschrift oder in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Fotokopie vorzulegen.

Die Nachweise über die Ableistung der erforderlichen Praktika müssen spätestens zum 20. Februar 2012 bei der AkadVet eingegangen sein.

 

III. Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer ordnungsgemäß an dem Vorbereitungslehrgang teilgenommen hat.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (schriftliche Prüfung) und einem mündlichen Teil (mündliche Prüfung). Geprüft werden die folgenden Fachgebiete:

  • Lebensmittel
  • Tiergesundheit
  • Tierschutz
  • Tierarzneimittel und
  • Verwaltung

Die Prüfung in den genannten Fachgebieten kann durch angrenzendes Fachrecht ergänzt werden.

Das Bestehen der Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst vermittelt keinen Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Dienst bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis.

 

IV. Gebühren

Für die Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst werden für Tierärztinnen und Tierärzte, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem der Vertragspartner der Vereinbarung über die Einrichtung einer Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) stehen, Gebühren in Höhe von € 2.000 erhoben. Der Gebührenbescheid geht mit den Zulassungsunterlagen zu.

*Hinweis: Die Prüfungsordnung für den tierärztlichen Staatsdienst vom 03. Dezember 2010 kann von der Website des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de) aus der Rubrik "Service / Aus- und Weiterbildung" heruntergeladen werden.

gez. Dr. Gossger, Leitender Ministerialrat