Naturschutzverwaltung - Wer macht was?
Die Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg besteht aus drei Verwaltungsebenen:
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist die oberste Naturschutzbehörde. In fachlichen Fragen beraten die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) sowie die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume (LEL) das Ministerium.
Daneben berät der Landesbeirat für Natur- und Umweltschutz, ein Gremium, das sich aus ehrenamtlich tätigen sachverständigen Personen zusammensetzt, das Ministerium in grundsätzlichen Fragen.
Die vier Regierungspräsidien bilden die mittlere Verwaltungsebene.
Die untere Verwaltungsebene bilden die unteren Naturschutzbehörden bei den 35 Landratsämtern und den neun Bürgermeisterämtern der Stadtkreise. Sie werden von den ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten beraten.
Untere Naturschutzbehörden - jedoch mit eingeschränkter Zuständigkeit - sind daneben die Großen Kreisstädte und vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften nach § 14 Landesverwaltungsgesetz.
Hervorzuheben ist auch die Arbeit der Naturschutzvereinigungen, die ihren Sachverstand im Rahmen von Verwaltungsverfahren ehrenamtlich einbringen. Einen wichtigen Beitrag zur Naturschutzarbeit leistet der Naturschutzdienst. Das sind die von den Stadt- und Landkreisen bestellten, meist ehrenamtlich tätigen Naturschutzwarte, die die Besucher in der freien Landschaft über die Bestimmungen des Naturschutzes informieren und auf deren Einhaltung achten.
