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Pressemitteilung 164/2002

Minister Willi Stächele MdL:

"Die Kulturlandschaft ist das Ergebnis landwirtschaftlicher Nutzung"

"Quo vadis Schwäbische Alb - Eine Kulturlandschaft im Wandel"
Tagung in Mehrstetten Landkreis Reutlingen

13.05.2002 "Die Kulturlandschaft in Baden-Württemberg ist das Ergebnis Jahrhunderte langer landwirtschaftlicher Nutzung und kein Naturprodukt. Die Landwirtschaft hat das Landschaftsbild so geformt und wird es weiter prägen." Dies sagte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele MdL, am Montag (13. Mai) in Mehrstetten (Landkreis Reutlingen) bei der Tagung zum Thema "Quo vadis Schwäbische Alb - Eine Kulturlandschaft im Wandel". Das Landschaftsbild, die Kulturlandschaft sei immer im Wandel. "Wir müssen uns gemeinsam dafür einsetzen, mit der Kulturlandschaft pfleglich umzugehen, sie umweltverträglich und nachhaltig weiterzuentwickeln und dafür sorgen, dass der Wandel in die richtige Richtung geht", betonte Minister Stächele.

Viele Stadt- und Landkreise sowie viele Städte und Gemeinden engagieren sich bereits heute in der Landschaftspflege und für die Offenhaltung ihrer Gemarkung. "Dies ist", so Minister Stächele "notwendig und unverzichtbar und sollte für alle Gebietskörperschaften im wohlverstandenen Eigeninteresse selbstverständlich sein". Ziel könne nur sein, gemeinsam Mittel und Wege zu finden, um die Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt zu erhalten. Dabei habe die umweltgerechte Nutzung durch die Landwirtschaft absoluten Vorrang, denn alles andere wäre unbezahlbar. Dazu brauchen wir eine flächendeckende Landbewirtschaftung und eine ausreichende Zahl ökonomisch gesunder landwirtschaftlicher Betriebe. Um die landwirtschaftliche Nutzung sicherzustellen, seien entsprechende Rahmenbedingungen notwendig. "Schützen durch Nützen" laute hier die Devise, stellte der Minister fest.

Baden-Württemberg habe deshalb bereits vor Jahren neue Wege beschritten, um der Landwirtschaft die Leistungen, die sie für die Kulturlandschaft erbringe, zu honorieren. Wichtig sei, das bestehende Instrumentarium regional angepasst und zielgenau zu nutzen. Der neuartige naturschutzpolitische Ansatz PLENUM (Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt) wird seit 2001 in den drei PLENUM-Gebieten Oberschwäbisches Hügel- und Moorland, Modellprojekt Konstanz und PLENUM im Kreis Reutlingen umgesetzt. "Mit PLENUM sollen die für den Naturschutz wertvollsten Landschaftsteile und für Baden-Württemberg typischen Naturräume in ihrer Artenvielfalt und ihrem Strukturreichtum erhalten werden", erklärte Stächele. Im letzten Jahr konnten 435.000 Euro Zuschüsse des Landes und der EU für PLENUM Reutlingen bereitgestellt werden.

 

Seit 1990 gibt es das Instrument der Landschaftspflegerichtlinie. Die Neufassung mit deutlichen Verbesserungen wurde letztes Jahr in Kraft gesetzt. Damit können ausgewählte Flächen zielgenau nach bestimmten Bewirtschaftungsvorgaben gefördert und auch Pflegemaßnahmen, so Stächele, im Rahmen des Vertragnaturschutzes honoriert werden. Rund 23 Millionen Euro stellt die Landesregierung dieses Jahr der Naturschutz- und der Landwirtschaftsverwaltung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach der Landschaftspflegerichtlinie zur Verfügung. Des weiteren unterstützt die Landesregierung seit Jahren die Gründung von Landschaftserhaltungsverbänden. Solche Verbände wurden inzwischen in den Landkreisen Emmendingen und Schwäbisch Hall, im Main-Tauber-Kreis und im Ostalbkreis gegründet.

Bereits Anfang der 90er Jahre hatte sich die damalige Landesregierung entschlossen, für eine umweltgerechte Landwirtschaft den Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) zu schaffen. "Der MEKA hat sich bestens bewährt und verfügt über eine sehr hohe Akzeptanz bei den Landwirten -rund 57.000 von 70.000 machen mit-", betonte Stächele. Seit 2001 gibt es den weiter entwickelten MEKA II. Allein im vergangenen Jahr beliefen sich die im MEKA bereitgestellten Mittel auf zirka 128 Millionen Euro. Ein weiteres Instrument, das maßgeblich zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft beiträgt, ist die Ausgleichszulage für die Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten und Berggebieten. Im Rahmen der Ausgleichszulage zahlte das Ministerium im letzten Jahr 111 Millionen Mark an Fördermitteln aus.

 

Flurneuordnungen sind Instrumente, mit denen langfristige Konzepte zur Strukturentwicklung umgesetzt werden. Mit der Flurneuordnung leiste das Land ganz konkrete personelle, logistische und finanzielle Hilfe für die Landentwicklung. Die Flurneuordnung mit ihrem breiten Spektrum an Verfahrensarten könne mithelfen, dass auch eine umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft leistungs- und wettbewerbsfähig bleibe. Damit leiste die Flurneuordnung einen Beitrag zu einer nachhaltigen, integrierten ländlichen Entwicklung.