Pressemitteilung 301/2009
Minister Peter Hauk MdL: "Neue Energiedrinks können Feiertage böse enden lassen"
Verbraucherminister warnt vor Missbrauch von 'Energy Shots'
23.12.2009 "Die Weihnachtsfeiertage und der anstehende Jahreswechsel führen gerade bei Jugendlichen zu einem erhöhten Konsum von so genannten Kult-Getränken, wie verschiedenartigen Energiedrinks. Die Industrie hat sich darauf eingestellt und neuartige Getränke auf den Markt gebracht. Ein zu hoher oder falscher Konsum kann allerdings gerade bei jungen Menschen zu schwerwiegenden Folgen führen", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (23. Dezember) in Stuttgart.
In den neuartigen Getränken, die häufig unter dem Namen 'Energy Shot' angeboten werden und damit werben, die Konzentration und den Wachheitsgrad zu erhöhen, ist der Wirkstoff Koffein deutlich höher konzentriert. Die deshalb notwendigen Warnhinweise oder Verzehrsempfehlungen, wie zum Beispiel 'Nicht mehr als eine Flasche täglich trinken', 'nicht mit Alkohol mischen' oder 'nicht geeignet für Schwangere, koffeinempfindliche Personen und Kinder' seien lediglich im Kleingedruckten und meist zu unauffällig angebracht. "Da diese Produkte vor allem von Jugendlichen konsumiert werden, sollten Eltern bei ihren Kindern nachdrücklich auf einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Produkten hinweisen", erklärte Peter Hauk. Der Verbraucherminister fordert die Hersteller auf, solche Kundeninformationen klar, verständlich und eindeutig lesbar auf dem Produkt anzubringen.
Übermäßiger Verzehr kann sich negativ auf Gesundheit auswirken
Gesundheitliche Risiken sind bei deutlichen Überschreitungen der bei den derzeit gehandelten Energy Shots angegebenen Verzehrsempfehlung nicht auszuschließen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass insbesondere Koffein in wesentlich höheren Mengen und/oder in kürzeren Zeitspannen konsumiert wird als beim bisherigen Konsum von Energydrinks oder Kaffee. Allerdings ist das potentielle Gefahrenausmaß aufgrund unterschiedlicher Koffeingehalte bei den einzelnen Energy Shots unterschiedlich anzusetzen. Risiken können sich aus den bei überhöhten Koffeinzufuhren bekannten möglichen unerwünschten Wirkungen ergeben, darüber hinaus besteht bei nach wie vor wegen ungewisser Datenlage der Verdacht, dass unerwünschte Wirkungen von Koffein durch Interaktionen mit Ethanol aus begleitend konsumierten alkoholischen Getränken sowie im Zusammenhang mit ausgiebiger körperlicher Anstrengung (zum Beispiel längeres, körperlich anstrengendes Tanzen in Diskotheken) oder sportlicher Betätigung verstärkt werden könnten.
Auch das Bundesinstitutfür Risikobewertung (BfR) hat bereits eine gesundheitliche Bewertung zu den Energydrinks veröffentlicht. Dabei informierte das BfR über neuere Humandaten zu möglichen Gesundheitsrisiken durch deren Verzehr und verweist auf Angaben, nach denen unter anderem Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und Todesfälle nach dem Verzehr von Energydrinks beschrieben werden. Allerdings ist hierbei die Frage des kausalen Zusammenhanges offen. "Klar ist, dass allein die Dosis das Gift macht, aber die Verbraucher müssen wissen, welche Risiken ein Produkt birgt", so Peter Hauk.
Keine Werbung für Aufputsch- und Dopingmittel in der Schule
Deshalb zeigte der Verbraucherminister auch kein Verständnis für Gewinnspiele in Jugendzeitschriften. "Es ist moralisch inakzeptabel, wenn hochdosierte Energy Shots einerseits mit einschränkenden, aber schlecht lesbaren Verzehrsinformationen versehen werden, aber anderseits als 'völlig legale Alternative' angepriesen werden, um die eigene Konzentration zu stärken und wieder fit zu machen", betonte Minister Hauk. Das habe mit vernünftigen Innovationen nichts mehr zu tun, sondern animiere zu ungesunden Verhaltensweisen bei Jugendlichen. Auch scheinbar legale Aufputsch- oder sonstige Dopingmittel hätten in der Schule nichts zu suchen.
Hintergrundinformation:
Die Energy Shots sind in ihrer Zusammensetzung sehr unterschiedlich. Entsprechend der Verzehrsempfehlung (1 Portion/Tag) ergeben sich Koffeinzufuhren von 50-200 mg/Tag, das entspricht ca. 1-3 Tassen Kaffee. Sie gleichen auf Grund ihrer Zusammensetzung und ihres Erscheinungsbildes den Energy Drinks, also bestimmten koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken mit Zusatz hoher Mengen an Koffein und anderen Stoffen wie Taurin, Glucuronolacton und Inositol. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden prüfen derzeit, ob beziehungsweise unter welchen Umständen diese neuen Produkte insgesamt den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Nähere Informationen zur Risikobewertung des BfR sind unter folgendem Link abrufbar:
http://www.bfr.bund.de/cm/208/neue_humandaten_zur_bewertung_von_energydrinks.pdf
Auszug aus dem BfR Gutachten
Energydrinks sind Getränke, die Koffein, meist zusammen mit den Stoffen Taurin, Inosit und Glucuronolacton, oft in hohen Konzentrationen enthalten. In der Vergangenheit kam es zu Todesfällen, die in einem möglichen Zusammenhang mit dem Konsum von Energydrinks in Verbindung mit der Aufnahme von Alkohol oder ausgiebiger sportlicher Betätigung gesehen wurden, ohne dass allerdings eine Kausalität bewiesen wurde. Wissenschaftler ziehen in Betracht, dass die typischen Energydrink-Inhaltsstoffe sich in ihrer toxikologischen Wirkung gegenseitig verstärken und somit zu gesundheitsrelevanten Beeinflussungen von Körperfunktionen führen könnten.
In Europa bestehen unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich des Verkaufs von Energydrinks: In Deutschland ist beispielsweise der Vertrieb nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen, in Frankreich bestehen weitergehende Inhaltsstoffbeschränkungen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich wiederholt für eindeutige Hinweise auf den Etiketten von Energydrinks ausgesprochen. Diese sollten beinhalten, dass bestimmte Verbrauchergruppen wie Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen auf den Verzehr von Energydrinks verzichten sollten. Außerdem sollten sie auf mögliche unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder mit dem Genuss von alkoholischen Getränken hinweisen.
Auf der Grundlage aktueller Recherchen informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über neuere Humandaten zu möglichen Gesundheitsrisiken durch den Verzehr von Energydrinks und verweist auf Angaben, nach denen u.a. Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und erneut Todesfälle nach dem Verzehr von Energydrinks beschrieben werden. Nach wie vor ist hierbei die Frage des kausalen Zusammenhanges offen.
Beachtenswert sind auch Befunde, nach denen Probanden ihre nachlassende Reaktionsfähigkeit durch Alkoholkonsum unter dem Einfluss von Energydrinks nicht mehr realistisch wahrnahmen. Die objektiven Messungen ihrer psychomotorischen Fähigkeiten ergaben aber, dass Energydrinks bestimmte, durch Alkohol bedingte motorische und visuelle Einschränkungen nicht kompensierten. Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Energydrinks kann somit zu einer Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit führen.
Das BfR bekräftigt seine frühere Empfehlung, auf den Etiketten detaillierte Informationen anzugeben. Zudem rät das BfR, dass sich Verbraucher mit Bluthochdruck und Herzkrankhei-ten bis zum Vorliegen aussagekräftiger Studien beim Verzehr von Energydrinks zurückhal-ten. Das BfR empfiehlt eine einheitliche europäische Regelung für das Inverkehrbringen von Energydrinks.
