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Landesgartenschauen & Grünprojekte

Landesgartenschau
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Landesgartenschau

In Baden-Württemberg fand im Jahr 1980 zum ersten Mal eine Landesgartenschau statt. Durch die Gestaltung neuer öffentlicher Grünflächen konnten sie in den durchführenden Städten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes und damit der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger leisten. Es entstehen neue Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Erholung, die alle Altersgruppen ansprechen. Grüne Freiräume sind aber auch für die Verbesserung des Stadtklimas von Bedeutung. Außerdem ist es Ziel von Landesgartenschauen, die ökologische Qualität der Flächen zu verbessern.

Die Durchführung einer Landesgartenschau bleibt allerdings nicht auf die Schaffung eines Parks beschränkt. Es werden in aller Regel auch Begleitmaßnahmen verwirklicht, die ohne die Landesgartenschau nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung hätten realisiert werden können. In Verbindung damit verleiht die Landesgartenschau der jeweiligen Stadt und der Region einen spürbaren Entwicklungsschub, sowohl aus städtebaulicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht.

Landesprogramm "Natur in Stadt und Land"
Um kleineren Städten und Gemeinden, denen der Finanzrahmen für eine Landesgartenschau nicht zur Verfügung steht, Impulse zur Gestaltung grüner Freiräume zu geben, hat die Landesregierung im Jahr 1996 die Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms "Natur in Stadt und Land" beschlossen. Das Programm beinhaltet Landesgartenschauen und kleinere Grünprojekte, die im jährlichen Wechsel durchgeführt und unterstützt werden.

Landesgartenschauen und Grünprojekte sind bereits bis zum Jahr 2014 vergeben. Für die Vorhaben bis zum Jahr 2014 gelten die Durchführungsgrundsätze 2009 - 2014.

Auf Grund des großen Interesses der baden-württembergischen Kommunen hat der Ministerrat am 15.12.2008 das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum beauftragt, ein Auswahlverfahren für Landesgartenschauen und Grünprojekte in den Jahren 2015 bis 2025 einzuleiten. In diesem Zeitraum sind die Durchführungsgrundsätze 2015 - 2025 anzuwenden.

Förderung durch das Land Baden-Württemberg
Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms fördert das Land mit bis zu 50 % der Investitionskosten. In den Jahren 2009 - 2014 liegt der Zuschuss für Landesgartenschauen bei maximal 3,835 Mio. Euro, für Grünprojekte bei maximal 1,278 Mio. Euro. Für den Zeitraum 2015 – 2025 wird angestrebt, den Zuschuss im Falle von Landesgartenschauen auf bis zu 5 Mio. Euro und im Falle von Grünprojekten auf bis zu 2 Mio. Euro anzuheben.

Bilanz der Jahre 1980 - 2008
Seit 1980 konnten, einschließlich der Veranstaltung in Bad Rappenau im Jahr 2008, ca. 585 Hektar Freiräume gestaltet und als dauerhafte Grünzone im Wohnumfeld gesichert werden. Das Land Baden-Württemberg hat hierfür rund 72 Mio. Euro als zweckgebundene Investitionszuschüsse zur Verfügung gestellt.

Treffpunkt Baden-Württemberg
Mit dem Treffpunkt Baden-Württemberg präsentiert sich das Land auf den Landesgartenschauen bzw. bei den Grünprojekten. Die Ministerien und ihre nachgeordneten Dienststellen haben die Möglichkeit, sich und ihre vielfältigen Aufgabenbereiche einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. In wechselnden Ausstellungen werden Themen rund um Natur, Umwelt, Ernährung, Studium und Beruf aufgegriffen. Aber auch Gebiete wie Geschichte, Literatur und Kunst kommen nicht zu kurz.

Seminare, Fachvorträge, Workshops, Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und praktische Vorführungen, z.B. zum Thema "gesunde Ernährung", sorgen zusätzlich für ein interessantes und abwechslungsreiches Programm während der Gartenschau.

Landesgartenschauen von 1980 - 2000

Landesgartenschauen und Grünprojekte von 2001 - 2014