Der Landesbeirat für Tierschutz in Baden-Württemberg
Beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg wurde 1991 der Landesbeirat für Tierschutz eingerichtet. Er hat die Aufgabe, das Ministerium in Tierschutzfragen zu beraten. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.
Mitglieder:
Der Beirat besteht aus dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und von ihm auf die Dauer von jeweils vier Jahren zu berufenden ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.
Verbänden und Organisationen (PDF, 19 KB)
Wiederberufungen der ordentlichen Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder in den Landesbeirat für Tierschutz sind möglich.
Vorsitz:
Vorsitzender des Beirates ist der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Er wird durch den Ministerialdirektor und bei dessen Verhinderung durch den zuständigen Abteilungsleiter des Ministeriums vertreten.
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung liegt bei dem für den Tierschutz zuständigen Referat des Ministeriums.
Sitzungen, Arbeitsgruppen, Beschlüsse
Auszug aus der Geschäftsordnung (PDF, 18 KB)

