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LIFE / LIFE+ - Förderung in Baden-Württemberg

Blaues Rechteck mit einem Kreis von Sternen und innen steht "Life"

LIFE

LIFE

Die EU förderte zwischen 1992 und 2006 mit dem LIFE-Programm (L' Instrument Financier pour l'Environnement - Finanzierungsinstrument für die Umwelt) Maßnahmen im Umweltbereich. Es bestand aus den Teilen LIFE-Umwelt, LIFE-Natur und LIFE-Drittstaaten.

LIFE+

Nachfolgeinstrument ist LIFE plus (LIFE+), das ebenfalls einen finanziellen Beitrag zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft leistet. Die "Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)" wurde am 9. Juni 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union L149/1 veröffentlicht.
Icon zur Verordnung (EG) Nr. 614/2007 (PDF)
LIFE+ ist in die drei Teilbereiche "Natur und biologische Vielfalt", "Umweltpolitik und gute Verwaltungspraxis" und "Information und Kommunikation" gegliedert.

Für Baden-Württemberg sind grundsätzlich Anträge aus allen drei LIFE+- Säulen (Natur und Biologische Vielfalt, Umweltpolitik und gute Verwaltungspraxis sowie Information und Kommunikation) denkbar.

Zuständig für den Teilbereich "Natur und biologische Vielfalt" ist das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. Anträge in diesem Förderbereich müssen über das MLR und das Bundesumweltministerium innerhalb vorgegebener Fristen bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Icon Naturschutz in Baden-Württemberg: Life Natur
In Baden-Württemberg ist für "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" das Umweltministerium zuständig, im Bereich "Information und Kommunikation" richtet sich die Zuständigkeit nach den Inhalten des jeweiligen Antrags.