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Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Tabak

Frau mit Puderpinsel
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Kosmetika

Der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Kosmetika und Gegenstände des täglichen Bedarfs ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung von Baden-Württemberg. Darüber hinaus gilt es, den Verbraucher wirksam vor Täuschung und wirtschaftlicher Übervorteilung zu schützen.

Die Inhaltsstoffe von Kosmetika sind streng reglementiert. Auch die Kennzeichnung ist genau geregelt.

Damit die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet ist, untersuchen Lebensmittelchemiker regelmäßig im Rahmen der amtlichen Überwachung die vielfältige Palette kosmetischer Präparate.

verschiedene Töpfe
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Bedarfsgegenstände

Bedarfsgegenstände sind eine sehr vielfältige Produktgruppe. Hierzu gehören u. A. Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, Verpackungen von Lebensmitteln und Kosmetika, Reinigungs- und Pflegemittel sowie Raumluftverbesserer.

Das Spektrum der von Lebensmittelchemikern im Rahmen der amtlichen Überwachung zu untersuchenden Produkte reicht von Koch- und Essgeschirr über Spielwaren und Textilien bis hin zu Schmuck.

Zigarette
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Zigarette

Auch Tabakwaren wie Rauchtabak, Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Schnupf- und Kautabak unterliegen der amtlichen Kontrolle.

Trotz der bekannten Gefahren des Rauchens ist der Zigarettenkonsum in Deutschland ungebrochen.