Informationen zur Geflügelpest
Die klassischen Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch ein Virus verursachte Erkrankung bei Hühnern und anderen Geflügelarten (z.B. Puten, Enten, Gänse, Wachteln, Rebhühner, Tauben und Wildvögel). Sie wurde erstmalig gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Norditalien beschrieben und hat sich von dort aus weltweit verbreitet. Aus zoonotischen Gesichtspunkten findet diese Erkrankung zunehmend Beachtung.
Erreger
Der Erreger der Geflügelpest ist das Influenzavirus, dessen aggressive (hochpathogene) Stämme vom Subtyp H5 und H7 eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit verursachen.
Klinik und Diagnostik
Die nach der Infektion auftretenden klinischen Erscheinungen sind unterschiedlich. Die Tiere sind i.d.R. apathisch, haben ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, hohes Fieber und verweigern Futter und Wasser. Manche zeigen Atemnot, Niesen und haben Ausfluss aus Augen und Schnabel. Es kommt zu wässrig-schleimigem, grünlichem Durchfall und manchmal zu zentralnervösen Störungen (abnorme Kopfhaltung). Am Kopf können Schwellungen auftreten, Kopfanhänge und Füße können sich durch Blutstauung oder Unterhautblutungen blaurot verfärben. Die Legeleistung setzt aus, die noch gelegten Eier haben dünne und verformte Eierschalen oder die Kalkschale fehlt völlig (Windeier). Die Sterberate ist bei Hühnern und Puten sehr hoch.
Übertragung und Verlaufsform
Mit den Sekreten des Nasen-Rachenraumes und dem Kot von infizierten Tieren wird der Erreger ausgeschieden. Durch engen Tierkontakt kann er sich schnell ausbreiten. Die Übertragung erfolgt über Tierkontakt und über Vektoren. Die orale Infektionen ist möglich. Eine Übertragung auf Säugetiere, z.B. Schweine und auf den Menschen ist möglich.
Die Zeitspanne von der Ansteckung mit dem Virus bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankung mit offensichtlichen Anzeichen dauert etwa eine Woche. Die überlebenden Tiere können das Virus bis zu 30 Tage lang ausscheiden.
Enten und Gänse erkranken nicht so schwer und die Krankheit führt nicht immer zum Tod. Manchmal leiden sie nur an einer Darminfektion, die äußerlich fast unauffällig verläuft oder sie zeigen zentralnervöse Störungen.
Wildes Wassergeflügel, insbesondere Entenvögel, sind als Virusreservoir und auch hinsichtlich der Bildung neuer Antigenkombinationen bedeutend. Hochempfänglich für Erkrankungen sind Hühner und Puten. Die anderen Hausgeflügelarten sind zwar ebenfalls empfänglich, erkranken aber selten.
Verbreitung
Die Verbreitung auf die Geflügelbestände erfolgt durch den Tierhandel sowie Märkte und Ausstellungen oder indirekt durch mit Virus verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräten, Verpackungsmaterial oder Ähnliches.
Um einer Virusverschleppung vorzubeugen, muss die Staubentwicklung im Stall verhindert werden. Das Betreuungspersonal darf den Stall nur nach Schuh- und Kleidungswechsel sowie gründlicher Reinigung und Desinfektion verlassen. Auch alle Materialien und Geräte müssen gründlich gereinigt und fachgerecht desinfiziert werden. Die Gefahr eines Geflügelpestausbruchs geht aber nicht nur von erkrankten Beständen aus, sondern auch von zunächst nur mit gering pathogenen Viren infizierten Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln. Nach Übertragung von gering pathogenen Influenzaviren des Subtyps H5 oder H7 auf Hausgeflügel kann das Virus durch Veränderung seines Erbgutes die krankmachenden Eigenschaften steigern und zum Ausbruch der Geflügelpest führen.
Die genetische Veränderlichkeit des Influenzavirus kann auch den Übergang auf andere Tierarten oder den Mensch ermöglichen. So hat eine besonders gefährliche Variante des Geflügelpestvirus, die seit Ende 2003 in Südostasien auftritt, auch Erkrankungen und Todesfälle bei Menschen verursacht. Die Übertragung von Mensch zu Mensch wird in einigen Fällen vermutet.
Um der Entstehung der Geflügelpest vorzubeugen, sollte Hausgeflügel keinen Kontakt mit wilden Wasservögeln haben. Bei Freilandhaltung sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Fütterung darf nicht im Freien erfolgen, um keine Wildvögel anzulocken.
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 18. Oktober 2007
Wichtige Informationen des Bundesministeriums für Reisende: Merkblatt für Reisende (deutsch und in verschiedenen Sprachen):
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
