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Holz aus unserem Wald - ökologisch gut

Die nachhaltige Lieferung großer Mengen an umweltfreundlich erzeugtem Holz, das als Rohstoff, Baumaterial und Energieträger vielseitig verwendbar ist, wird durch den hohen Holzvorrat und eine hohe Leistungsfähigkeit des Waldes sichergestellt.

Nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur beträgt der gesamte Holzvorrat der Wälder in Baden-Württemberg 471 Mio. Vorratsfestmeter (Volumen des Stamm- und Astholzes über 7 cm Durchmesser; 1 Festmeter = 1 m3). Baden-Württemberg gehört damit zusammen mit Bayern zu den holzvorratsreichsten deutschen Bundesländern.

Knapp 8 Mio. m3 Holz wurden jährlich im Durchschnitt der letzten Jahrzehnte bei der Pflege und Bewirtschaftung in den Wäldern des Landes geerntet. In den letzten Jahren lag der Einschlag sogar bei rund 9 Millionen Kubikmeter.

Geerntet wird nur, was in der gleichen Zeit wieder nachwächst. Dieses in Baden-Württemberg bereits über 200 Jahre praktizierte forstliche "Nachhaltigkeitsprinzip" garantiert, dass einerseits der Rohstoff Holz auch künftigen Generationen zur Verfügung steht, andererseits wird dadurch sichergestellt, dass der Wald seine für Mensch und Umwelt bedeutsamen Aufgaben ständig und dauerhaft erfüllen kann.

Die wichtigste Rolle beim Holzverkauf nehmen Fichten- und Tannenstammholz ein. Hier wurden 2007 rund 4,5 Mio. m3 geerntet und Betrieben verarbeitet. Bedingt durch ein reiches Baumartenspektrum wachsen in Baden-Württemberg jedoch praktisch alle einheimischen Laub- und Nadelholzarten.

Der holzverarbeitenden Industrie steht damit ein sehr breites Spektrum von Hölzern zur Verfügung. Im Jahr 2008 wurden beispielsweise, 1,5 Millionen m3 Buchenholz, 200.000 m3 Eichenholz, 500.000 m3 Kiefern- und Lärchenholz zum Verkauf angeboten. Auf jährlich rund 30 Meistgebotsterminen werden bedeutende Teile der heimischen Produktion von 50.000 m3 wertvoller "Edellaubhölzer" verkauft.

Dem Kunden steht mit den Unteren Forstbehörden und dem Fachbereich Holzverkauf der Betriebsleitung von ForstBW ein leistungsfähiges Netz an Ansprechpartnern zur Verfügung. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben vermitteln die unteren Forstbehörden auch Kontakte zu privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern und nehmen z. T. die Verkaufstätigkeit in deren Auftrag wahr.