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Fragen und Antworten zur Vogelgrippe - Hinweise für Reisende

Welche Empfehlungen sollten Reisende beachten?

Das Seuchengeschehen ist bisher nicht zum Stillstand gekommen. Bitte beachten Sie, dass ein hohes Risiko besteht, im Reiseverkehr, die Geflügelpest einzuschleppen. Dies kann geschehen über das Mitbringen von lebendem Geflügel oder Vögel, Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch, Wurstwaren und Eier, Heimtierfutter, und Jagdtrophäen, aber auch über Bekleidung und Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten.

Die Einfuhr selbst kleiner Mengen von Geflügelfleisch oder Geflügelerzeugnissen in das Heimatland ist verboten. Aus Drittländern mit einem hohen Geflügelpestrisiko bzw. Seuchenausbrüchen von Geflügelpest ist die Einfuhr von lebendem Geflügel, anderen Vögeln, Federn sowie Jagdtrophäen verboten.

Ein Ansteckungsrisiko besteht für Reisende vor allem dann, wenn sie in engen Kontakt mit Geflügel in den betroffenen Länder kommen. Reisende sollten daher auf den Besuch von Vogel- und Geflügelmärkte verzichten, denn der Erreger wird vor allem über Kot und Sekrete der Tiere übertragen.

Zur Information der Reisenden wurde vom Icon Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein entsprechendes Merkblatt in 12 verschiedenen Landessprachen erstellt.

Die weltweiten Ausbrüche (EU, Drittländer) sind auf der Homepage der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) auf Englisch abrufbar unter:
Icon http://www.oie.int/en/animal-health-in-the-world/update-on-avian-influenza/2011/
Das nationale Referenzlabor für Geflügelpest Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko für die Einschleppung der Geflügelpest nach Deutschland und in deutsche Geflügelbestände durch illegale Einfuhren aus Drittländern als hoch ein. Aktuelle Informationen sind abrufbar unter
Icon http://www.fli.bund.de/no_cache/de/startseite/aktuelles/tierseuchengeschehen.html
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