Kostentragung bei der Unterbringung von herrenlosen Tieren und Fundtieren
Zu der Kostentragung von herrenlosen Tieren und Fundtieren hat das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum und das Innenministerium Hinweise erarbeitet, deren Einzelheiten im Dokument "Unterbringung von herrenlosen Tieren und Fundtieren" einzusehen sind.
