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Förderpreis "Ersatz und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch" des Landes Baden-Württemberg 2010

Der Tierschutz bei der Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken ist der Landes­regierung von Baden-Württemberg ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung von Tieren in Diagnostik, Forschung und Lehre und im Rahmen vorgeschriebener Sicherheits­prüfungen von Produkten ist in vielen Fällen noch unerlässlich. Es muss alles getan werden, um die Zahl der benötigten Versuchstiere zu vermindern sowie Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren zu vermeiden.

Deshalb vergibt die Landesregierung den "Förderpreis Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch des Landes Baden-Württemberg".

Das Preisgeld beträgt bis zu 25.000 EURO.

Ausgezeichnet werden können Forschungsarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Ersatz von Tierversuchen oder zur Verminderung der Belastung von Tieren im Bereich der Wissenschaft und Lehre sowie der medizinischen Diagnostik und der Prüfung von Stoffen und Produkten leisten.

Die Arbeiten müssen der Umsetzung folgender Ziele dienen:

  • Ersatz von Tierversuchen ("Replacement");
  • Verminderung der Tierzahl für eine bestimmte Untersuchung ("Reduction");
  • Verminderung von Leiden, Schmerzen oder Schäden ("Refinement")
  • Verbesserung der Haltungsbedingungen von Versuchstieren ("Enrichment").

Ausgezeichnet werden können auch Projekte aus dem Bereich der Umsetzung bereits entwickelter Alternativmethoden (Validierung, behördliche Anerkennung und praktische Anwendung).

Vorschlagsberechtigt sind öffentliche und private Forschungseinrichtungen, Behörden, Verbände, Vereine und Einzelpersonen.

Der Vorschlag muss das Thema des Projekts, eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse, insbesondere eine Bewertung der Tierschutzrelevanz, eine auch für Fachfremde verständliche Beschreibung der Forschungsleistung (Kurzfassung), eine Vita sowie die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon und E-Mail-Adresse) des/der vorgeschlagenen Projektleiters beinhalten. Die Vorschläge, die einschließlich aller Anlagen zum Vervielfältigen geeignet sein müssen, müssen zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Übersichtsblatt eingereicht werden.

Ausgezeichnet werden können Personen, die an Einrichtungen in Baden-Württemberg tätig sind. Das Preisgeld ist in der Regel für die weitere wissenschaftliche Arbeit der Preisträger/Innen bestimmt.

Die Arbeiten sollen möglichst nicht älter als 3 Jahre sein (Zeitpunkt der Veröffentlichung).

Sofern sie bereits für einen anderen vergleichbaren Preis eingereicht wurden oder bereits eine Auszeichnung erhalten haben, ist dies mitzuteilen.

Vorschläge sind schriftlich oder per E-Mail (Anlagen als .doc; .xls; .pdf oder .jpg-Dateien) beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg einzureichen.

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum entscheidet im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst auf der Grundlage des Vorschlags einer unabhängigen Bewertungskommission.

Mitglieder der Bewertungskommission sowie deren Mitarbeiter/innen und Angehörige sind von der Preisvergabe ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Preisverleihung besteht nicht.

Der Preis ist teilbar.

Eingangsschluss für Vorschläge zur Preisvergabe für das Jahr 2010 ist der 30.04.2010.

Nähere Auskunft:

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Baden-Württemberg
Postfach 10 34 44
70029 Stuttgart

Tel: 0711-126-2162 oder -2163
Icon poststelle@mlr.bwl.de