Ausstellung eines Rezeptes
durch den praktizierenden Tierarzt und Einlösung des Rezeptes in einer öffentliche Apotheke
Bei der Ausstellung des Rezeptes sind die Vorgaben nach § 2 der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln zu berücksichtigen. Anhand des Rezeptes muss nachvollziehbar sein, welche Menge 85%iger Ameisensäure für welchen Imker bestimmt ist. Hierbei ist zu beachten, dass bei Verschreibung von Arzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere ein Original mit zwei Durchschlägen erforderlich ist. Eine Durchschrift verbleibt beim Tierarzt, das Original sowie die zweite Durchschrift erhält der Tierhalter. Die zweite Durchschrift verbleibt bei der Abgabe der Ameisensäure in der Apotheke, zu deren Dokumentation.
Für die Beantragung des Zuschusses bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg sind eine weitere Kopie des tierärztlichen Rezeptes und die entsprechende Rechnung der Apotheke einzureichen.
